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Leitfaden

Holding in Bulgarien gründen: Wie funktioniert eine bulgarische Holding?

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Eine bulgarische Holding ist in der Regel eine EOOD oder OOD, die Beteiligungen an anderen Gesellschaften hält. Dividenden, die sie von bulgarischen oder anderen EU/EWR-Gesellschaften erhält, sind von der bulgarischen Körperschaftsteuer befreit; andere Gewinne werden mit 10 % besteuert. Entscheidend für die Anerkennung in Deutschland sind echte Substanz und eine Geschäftsleitung, die tatsächlich in Bulgarien stattfindet.

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Rechtsform
EOOD / OOD / EAD
EU-Dividenden
steuerfrei
Körperschaftsteuer
10 %
Mindestkapital EOOD
1 €

Was eine Holding ist und wofür sie genutzt wird

Eine Holding ist eine Gesellschaft, deren Hauptzweck das Halten und Verwalten von Beteiligungen ist. Typische Ziele sind die Bündelung mehrerer Unternehmen unter einem Dach, die Trennung von operativem Risiko und Vermögen sowie die steuerlich effiziente Weiterverteilung von Gewinnen.

In Bulgarien wird eine Holding meist als EOOD oder OOD gegründet. Eine eigene Rechtsform „Holding“ ist nicht nötig; maßgeblich ist der Gesellschaftszweck im Gesellschaftsvertrag.

Die steuerlichen Eckpunkte

Bulgarien kombiniert einen niedrigen Regelsatz mit einer Beteiligungsbefreiung für Dividenden innerhalb der EU. Für eine Holding sind vor allem diese Punkte relevant:

Einkunft der HoldingBesteuerung in Bulgarien
Dividenden von bulgarischen Gesellschaftensteuerfrei
Dividenden von EU/EWR-Gesellschaftensteuerfrei (sofern bei der Tochter nicht abzugsfähig)
Veräußerung börsennotierter Aktien (EU/EWR-Markt)steuerfrei
Veräußerung nicht börsennotierter Anteile10 % Körperschaftsteuer
Zinsen, Lizenzen, Beratungshonorare10 % Körperschaftsteuer
Ausschüttung an EU-Muttergesellschaftin der Regel 0 % Quellensteuer
Ausschüttung an natürliche Person5 % Dividendensteuer

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Typische Strukturen für deutsche Unternehmer

In der Praxis sehen wir drei Grundmodelle. Welches passt, hängt vor allem davon ab, wo Sie persönlich steuerlich ansässig sind.

  • Bulgarische Holding über bulgarischen Tochtergesellschaften: sinnvoll, wenn mehrere operative Gesellschaften in Bulgarien aufgebaut werden.
  • Bulgarische Holding über EU-Tochtergesellschaften: bündelt Beteiligungen in mehreren EU-Staaten; Dividenden fließen steuerfrei in die Holding.
  • Deutsche GmbH als Mutter einer bulgarischen EOOD: häufig die einfachere Lösung, wenn Sie in Deutschland wohnen bleiben — Ausschüttungen der EOOD an die GmbH sind in Deutschland zu 95 % steuerfrei.

Substanz: ohne echte Holding keine Vorteile

Eine reine Beteiligungs-Briefkastenfirma wird vom deutschen Finanzamt regelmäßig nicht anerkannt. Seit 2024 gilt Bulgarien mit 10 % nach dem Außensteuergesetz als Niedrigsteuerland; passive Einkünfte einer von Deutschland aus beherrschten Gesellschaft können deshalb in Deutschland hinzugerechnet werden.

Eine Holding braucht daher eine tatsächliche Geschäftsleitung vor Ort, dokumentierte Entscheidungen, ein bulgarisches Geschäftskonto und eine in Bulgarien geführte Buchhaltung. Die Einzelheiten erklärt unser Leitfaden Substanz und deutsches Finanzamt.

Gründung und laufende Kosten

Die Gründung einer Holding-EOOD läuft wie jede andere Firmengründung in Bulgarien: Gesellschaftsvertrag, Musterzeichnung, Eintragung im Handelsregister — in der Regel 3 bis 7 Arbeitstage. Das Mindestkapital beträgt seit der Euro-Einführung 1 €; für eine Holding empfiehlt sich meist ein höheres Kapital.

Laufend fallen Buchhaltung, Jahresabschluss mit Veröffentlichung und gegebenenfalls Geschäftsführerkosten an. Unsere Pakete finden Sie unter Leistungen und Preise.

Wann sich eine bulgarische Holding nicht lohnt

Bleiben Sie mit Wohnsitz und Geschäftsleitung in Deutschland, wirkt eine bulgarische Holding meist nicht wie erhofft: Ausschüttungen an Sie werden in Deutschland mit Abgeltungsteuer belastet, und die Holding selbst kann als in Deutschland geleitet gelten. Wer nach Bulgarien auswandert, sollte vorher die Wegzugsteuer prüfen. Eine ehrliche Vorabanalyse spart hier oft mehr als jede Struktur.

Häufige Rückfragen

Noch offen?

Sind Dividenden einer bulgarischen Holding steuerfrei?
Dividenden, die die Holding von bulgarischen oder EU/EWR-Gesellschaften erhält, sind auf Ebene der Holding von der Körperschaftsteuer befreit. Schüttet die Holding an eine Privatperson aus, fallen 5 % Dividendensteuer an.
Brauche ich für eine Holding ein Büro in Bulgarien?
Für die Eintragung genügt eine Adresse. Für die steuerliche Anerkennung braucht die Holding aber echte Geschäftsleitung vor Ort — mehr dazu unter Brauche ich ein Büro in Bulgarien?
Kann eine deutsche GmbH Gesellschafterin einer bulgarischen EOOD sein?
Ja. Eine deutsche GmbH kann alleinige Gesellschafterin einer EOOD sein. Ausschüttungen an die GmbH sind in Bulgarien in der Regel quellensteuerfrei und in Deutschland zu 95 % steuerfrei.
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