Holding in Bulgarien gründen: Wie funktioniert eine bulgarische Holding?
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Eine bulgarische Holding ist in der Regel eine EOOD oder OOD, die Beteiligungen an anderen Gesellschaften hält. Dividenden, die sie von bulgarischen oder anderen EU/EWR-Gesellschaften erhält, sind von der bulgarischen Körperschaftsteuer befreit; andere Gewinne werden mit 10 % besteuert. Entscheidend für die Anerkennung in Deutschland sind echte Substanz und eine Geschäftsleitung, die tatsächlich in Bulgarien stattfindet.
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Was eine Holding ist und wofür sie genutzt wird
Eine Holding ist eine Gesellschaft, deren Hauptzweck das Halten und Verwalten von Beteiligungen ist. Typische Ziele sind die Bündelung mehrerer Unternehmen unter einem Dach, die Trennung von operativem Risiko und Vermögen sowie die steuerlich effiziente Weiterverteilung von Gewinnen.
In Bulgarien wird eine Holding meist als EOOD oder OOD gegründet. Eine eigene Rechtsform „Holding“ ist nicht nötig; maßgeblich ist der Gesellschaftszweck im Gesellschaftsvertrag.
Die steuerlichen Eckpunkte
Bulgarien kombiniert einen niedrigen Regelsatz mit einer Beteiligungsbefreiung für Dividenden innerhalb der EU. Für eine Holding sind vor allem diese Punkte relevant:
| Einkunft der Holding | Besteuerung in Bulgarien |
|---|---|
| Dividenden von bulgarischen Gesellschaften | steuerfrei |
| Dividenden von EU/EWR-Gesellschaften | steuerfrei (sofern bei der Tochter nicht abzugsfähig) |
| Veräußerung börsennotierter Aktien (EU/EWR-Markt) | steuerfrei |
| Veräußerung nicht börsennotierter Anteile | 10 % Körperschaftsteuer |
| Zinsen, Lizenzen, Beratungshonorare | 10 % Körperschaftsteuer |
| Ausschüttung an EU-Muttergesellschaft | in der Regel 0 % Quellensteuer |
| Ausschüttung an natürliche Person | 5 % Dividendensteuer |
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Typische Strukturen für deutsche Unternehmer
In der Praxis sehen wir drei Grundmodelle. Welches passt, hängt vor allem davon ab, wo Sie persönlich steuerlich ansässig sind.
- Bulgarische Holding über bulgarischen Tochtergesellschaften: sinnvoll, wenn mehrere operative Gesellschaften in Bulgarien aufgebaut werden.
- Bulgarische Holding über EU-Tochtergesellschaften: bündelt Beteiligungen in mehreren EU-Staaten; Dividenden fließen steuerfrei in die Holding.
- Deutsche GmbH als Mutter einer bulgarischen EOOD: häufig die einfachere Lösung, wenn Sie in Deutschland wohnen bleiben — Ausschüttungen der EOOD an die GmbH sind in Deutschland zu 95 % steuerfrei.
Substanz: ohne echte Holding keine Vorteile
Eine reine Beteiligungs-Briefkastenfirma wird vom deutschen Finanzamt regelmäßig nicht anerkannt. Seit 2024 gilt Bulgarien mit 10 % nach dem Außensteuergesetz als Niedrigsteuerland; passive Einkünfte einer von Deutschland aus beherrschten Gesellschaft können deshalb in Deutschland hinzugerechnet werden.
Eine Holding braucht daher eine tatsächliche Geschäftsleitung vor Ort, dokumentierte Entscheidungen, ein bulgarisches Geschäftskonto und eine in Bulgarien geführte Buchhaltung. Die Einzelheiten erklärt unser Leitfaden Substanz und deutsches Finanzamt.
Gründung und laufende Kosten
Die Gründung einer Holding-EOOD läuft wie jede andere Firmengründung in Bulgarien: Gesellschaftsvertrag, Musterzeichnung, Eintragung im Handelsregister — in der Regel 3 bis 7 Arbeitstage. Das Mindestkapital beträgt seit der Euro-Einführung 1 €; für eine Holding empfiehlt sich meist ein höheres Kapital.
Laufend fallen Buchhaltung, Jahresabschluss mit Veröffentlichung und gegebenenfalls Geschäftsführerkosten an. Unsere Pakete finden Sie unter Leistungen und Preise.
Wann sich eine bulgarische Holding nicht lohnt
Bleiben Sie mit Wohnsitz und Geschäftsleitung in Deutschland, wirkt eine bulgarische Holding meist nicht wie erhofft: Ausschüttungen an Sie werden in Deutschland mit Abgeltungsteuer belastet, und die Holding selbst kann als in Deutschland geleitet gelten. Wer nach Bulgarien auswandert, sollte vorher die Wegzugsteuer prüfen. Eine ehrliche Vorabanalyse spart hier oft mehr als jede Struktur.
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