R & D Steuer- und Finanzberatung BurgasR & DSteuer- & Unternehmensberatung
Holding & Struktur

Sind Dividenden für eine bulgarische Holding steuerfrei?

Zuletzt aktualisiert:

Ja, in den meisten Fällen. Dividenden, die eine bulgarische Gesellschaft von anderen bulgarischen Gesellschaften oder von Gesellschaften aus der EU und dem EWR erhält, werden bei der Körperschaftsteuer nicht erfasst — sofern die ausschüttende Gesellschaft die Zahlung nicht als Betriebsausgabe abziehen konnte. Dividenden aus Drittstaaten wie der Schweiz oder den USA werden dagegen mit 10 % besteuert, wobei ausländische Quellensteuer angerechnet werden kann.

Persönliche Beratung gewünscht? → Zum Kontaktformular

Aus Bulgarien
steuerfrei
Aus EU/EWR
steuerfrei
Aus Drittstaaten
10 % (mit Anrechnung)
Weitergabe an EU-Mutter
i. d. R. 0 % Quellensteuer

Die Regel

Das bulgarische Körperschaftsteuerrecht nimmt Dividenden aus inländischen Gesellschaften und aus Gesellschaften, die in einem EU- oder EWR-Staat ansässig sind, aus der Bemessungsgrundlage heraus. Für eine Holding bedeutet das: Gewinne der Töchter können ohne zusätzliche Körperschaftsteuer nach oben fließen.

Herkunft der DividendeKörperschaftsteuer in Bulgarien
Bulgarische Tochtergesellschaft0 %
Tochter in Deutschland, Österreich oder anderem EU-Staat0 %
Tochter in Norwegen, Island, Liechtenstein (EWR)0 %
Tochter in der Schweiz, den USA, im Vereinigten Königreich10 %, Anrechnung ausländischer Steuer möglich

Die wichtigsten Ausnahmen

Die Befreiung gilt nicht uneingeschränkt:

  • Die Ausschüttung war bei der Tochter als Betriebsausgabe abziehbar (hybride Gestaltungen).
  • Es handelt sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung.
  • Die Struktur dient vor allem der Steuerumgehung (Missbrauchsklausel).

Persönliche Beratung: Wir prüfen Ihren Fall kostenlos

Jede Situation ist anders — Wohnsitz, Geschäftsmodell, Kunden und Pläne entscheiden, ob und wie sich eine Struktur in Bulgarien für Sie lohnt. Unsere deutschsprachigen Spezialisten in der Region Burgas prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich und sagen Ihnen ehrlich, was für Sie sinnvoll ist.

[→ Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfragen](/fragen/holding-dividenden-steuerfrei-bulgarien#kontaktformular) — Antwort auf Deutsch, in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.

  • Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Situation
  • Feste Ansprechpartner, alles auf Deutsch
  • Gründung, Buchhaltung, Behörden und Banken aus einer Hand
  • Ehrliche Antwort — auch wenn Bulgarien für Sie nicht passt

Und die Quellensteuer im Land der Tochter?

Ob die Tochter bei der Ausschüttung Quellensteuer einbehalten muss, richtet sich nach dem Recht ihres Sitzstaates. Innerhalb der EU entfällt sie bei qualifizierten Beteiligungen meist nach der Mutter-Tochter-Richtlinie; Deutschland verlangt dafür eine Beteiligung von mindestens 10 % und eine Freistellungsbescheinigung. Für Deutschland und Bulgarien gilt zusätzlich das Doppelbesteuerungsabkommen.

Was danach passiert

Schüttet die Holding an eine natürliche Person aus, fallen 5 % bulgarische Dividendensteuer an. Wie Sie die Holding aufsetzen, zeigt Wie gründe ich eine Holding in Bulgarien?, die Gesamtstruktur der Leitfaden Holding in Bulgarien. Die Grundlagen zur Körperschaftsteuer gelten für alle übrigen Einkünfte der Holding.

Häufige Rückfragen

Noch offen?

Braucht die Holding eine Mindestbeteiligung für die Steuerbefreiung?
Das bulgarische Recht knüpft die Befreiung für EU/EWR-Dividenden grundsätzlich nicht an eine Mindestbeteiligung. Für die Befreiung von Quellensteuer im Land der Tochter gelten aber oft eigene Schwellen, in Deutschland 10 %.
Sind Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen auch steuerfrei?
Nur bei börsennotierten Aktien auf einem regulierten Markt in der EU/EWR. Der Verkauf nicht börsennotierter Anteile wird mit 10 % Körperschaftsteuer besteuert.
Wie bekomme ich eine persönliche Beratung zu meiner Situation?
Schildern Sie uns Ihr Vorhaben über das Kontaktformular oder telefonisch unter +359 897 924533. Unsere deutschsprachigen Ansprechpartner melden sich in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung.
Kostenlose Ersteinschätzung

Ihre Frage direkt an unsere Kanzlei

Antwort auf Deutsch, in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder. Ihre Anfrage geht direkt an die Kanzlei und wird vertraulich behandelt.