Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Bulgarien?
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Ja. Zwischen Deutschland und Bulgarien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Es regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf, und verhindert, dass derselbe Gewinn zweimal besteuert wird. Zentrale Begriffe sind Ansässigkeit, Betriebsstätte und Ort der Geschäftsleitung.
Betriebsstätte als Schlüsselbegriff
Unterhält eine bulgarische Gesellschaft in Deutschland eine feste Geschäftseinrichtung, kann dort eine Betriebsstätte entstehen — mit deutscher Steuerpflicht für die zugeordneten Gewinne. Die saubere Abgrenzung ist deshalb Teil der Strukturplanung.
Wann eine Gesellschaft tatsächlich in Bulgarien ansässig ist, hängt am Ort der Geschäftsleitung und an der Substanz; für Privatpersonen zählen Wohnsitz und 183-Tage-Regel.
Dividenden und Quellensteuer
Für Dividenden sieht das Abkommen begrenzte Quellensteuersätze vor; zwischen EU-Kapitalgesellschaften kann zusätzlich die Mutter-Tochter-Richtlinie greifen.
Bulgarien selbst erhebt auf Ausschüttungen an natürliche Personen 5 % Dividendensteuer.
Den vollständigen Überblick mit allen Einzelfragen finden Sie in unserem Leitfaden Steuern in Bulgarien.
Noch offen?
Muss ich bulgarische Einkünfte in Deutschland angeben?
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