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Leben & Arbeiten

Muss ich meinen Wohnsitz nach Bulgarien verlegen?

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Für die Gründung einer bulgarischen Gesellschaft ist ein Wohnsitz in Bulgarien nicht erforderlich. Ob ein Wohnsitzwechsel sinnvoll oder sogar nötig ist, hängt davon ab, wo Sie steuerlich ansässig sein wollen: Wer mehr als 183 Tage im Jahr in Bulgarien lebt und dort seinen Lebensmittelpunkt hat, gilt regelmäßig als dort steuerlich ansässig.

Zwei getrennte Fragen

Die Frage nach der Gesellschaft und die Frage nach Ihrer persönlichen Steuerpflicht sind zu trennen. Eine bulgarische Gesellschaft kann sinnvoll sein, während Sie persönlich in Deutschland ansässig bleiben — dann ist die Struktur allerdings sorgfältig auf Geschäftsleitung und Substanz auszurichten.

Anmeldung als EU-Bürger

Als EU-Bürger erhalten Sie in Bulgarien eine Aufenthaltsbescheinigung und eine persönliche Identifikationsnummer. Der Prozess ist unbürokratisch; wir begleiten die Termine.

Mit dem Umzug wird in der Regel auch die bulgarische Sozialversicherung zuständig. Wer Anteile an einer deutschen GmbH hält, sollte vorher die Wegzugsteuer prüfen; wer dauerhaft bleibt, interessiert sich oft auch für den Immobilienkauf in Bulgarien.

Den vollständigen Überblick mit allen Einzelfragen finden Sie in unserem Leitfaden Leben und Arbeiten in Bulgarien.

Häufige Rückfragen

Noch offen?

Was ist die 183-Tage-Regel?
Wer sich in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Bulgarien aufhält, gilt regelmäßig als dort steuerlich ansässig. Zusätzlich kommt es auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen an.
Muss ich mich in Deutschland abmelden?
Nur wenn Sie den Wohnsitz tatsächlich aufgeben. Ein beibehaltener deutscher Wohnsitz führt in der Regel zu fortbestehender unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland.