R & D Steuer- und Finanzberatung BurgasR & DSteuer- & Unternehmensberatung
Recht & Substanz

Kann ich meine deutsche GmbH nach Bulgarien verlagern?

Zuletzt aktualisiert:

Eine deutsche GmbH lässt sich nicht einfach „umziehen“. In der Praxis gibt es drei Wege: grenzüberschreitende Umwandlung, Verlagerung des Geschäftsbetriebs auf eine neu gegründete bulgarische Gesellschaft oder paralleler Aufbau mit anschließender Abwicklung der deutschen Gesellschaft. Jeder Weg kann Entstrickungs- oder Aufdeckungsfolgen auslösen und muss vorab durchgerechnet werden.

Die drei Wege im Überblick

Welcher Weg passt, hängt von Vermögen, Verträgen und Zeithorizont ab.

  • Grenzüberschreitende Umwandlung nach EU-Recht — formal aufwendig, aber rechtlich sauber.
  • Neugründung in Bulgarien und schrittweise Verlagerung des operativen Geschäfts.
  • Parallelbetrieb mit späterer Liquidation der deutschen Gesellschaft.

Steuerliche Fallstricke

Werden Wirtschaftsgüter, Kundenstämme oder Funktionen ins Ausland verlagert, kann eine Funktionsverlagerung mit Aufdeckung stiller Reserven vorliegen. Diese Prüfung sollte immer gemeinsam mit dem deutschen Steuerberater erfolgen.

Für den Gesellschafter persönlich kann zusätzlich die Wegzugsteuer relevant werden.

Den vollständigen Überblick mit allen Einzelfragen finden Sie in unserem Leitfaden Substanz und deutsches Finanzamt.

Häufige Rückfragen

Noch offen?

Kann ich die deutsche GmbH einfach ruhen lassen?
Eine ruhende GmbH bleibt buchführungs- und erklärungspflichtig. Wird das Geschäft verlagert, ist eine bewusste Entscheidung über Fortführung oder Liquidation nötig.