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Buchhaltung

Wer macht die Buchhaltung für meine bulgarische Firma?

Zuletzt aktualisiert:

Jede bulgarische Gesellschaft ist buchführungspflichtig. Die laufende Buchhaltung erfolgt monatlich, dazu kommen Umsatzsteuermeldungen, Lohnabrechnungen und der Jahresabschluss, der im Handelsregister veröffentlicht wird. Unsere Kanzlei übernimmt diese Aufgaben vollständig — Kommunikation und Auswertungen auf Deutsch.

Was monatlich anfällt

Der laufende Rhythmus ist überschaubar, muss aber eingehalten werden.

  • Erfassung von Ausgangs- und Eingangsrechnungen
  • Umsatzsteuervoranmeldung und Journale (bei DDS-Registrierung)
  • Lohnabrechnung und Sozialversicherungsmeldungen
  • Abstimmung der Bankkonten

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss umfasst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Körperschaftsteuererklärung und wird zusätzlich im Handelsregister veröffentlicht. Verspätete Einreichungen führen zu Bußgeldern.

Auf Basis des Jahresabschlusses wird die Körperschaftsteuer von 10 % festgesetzt. Ist die Gesellschaft umsatzsteuerlich registriert, kommen die monatlichen Mehrwertsteuermeldungen hinzu. Wer Sie dabei auf Deutsch betreut, lesen Sie unter deutschsprachiger Steuerberater in Bulgarien.

Den vollständigen Überblick mit allen Einzelfragen finden Sie in unserem Leitfaden Buchhaltung in Bulgarien.

Häufige Rückfragen

Noch offen?

Kann ich Belege digital einreichen?
Ja. Sie senden Belege digital ein; wir erfassen sie und stellen Auswertungen bereit. Eine Anreise ist für die laufende Buchhaltung nicht erforderlich.
Bekomme ich Auswertungen auf Deutsch?
Ja. Erläuterungen, Auswertungen und Rückfragen laufen auf Deutsch, die amtlichen Einreichungen selbstverständlich auf Bulgarisch.