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Holding & Struktur

Fällt Quellensteuer auf Dividenden zwischen EU-Gesellschaften an?

Zuletzt aktualisiert:

Innerhalb der EU entfällt die Quellensteuer auf Dividenden zwischen Kapitalgesellschaften in der Regel nach der Mutter-Tochter-Richtlinie. Bulgarien erhebt auf Dividenden an Gesellschaften aus der EU und dem EWR grundsätzlich keine Quellensteuer. Deutschland verlangt für die Befreiung eine Beteiligung von mindestens 10 %, eine Mindesthaltedauer und den Nachweis, dass die empfangende Gesellschaft keine reine Durchleitungsgesellschaft ist.

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BG → EU-Gesellschaft
i. d. R. 0 %
BG → Privatperson
5 %
DE → EU-Gesellschaft
0 % mit Freistellung
DE-Voraussetzung
≥ 10 % + Substanz

Die wichtigsten Konstellationen

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

AusschüttungQuellensteuer
Bulgarische EOOD → deutsche GmbHin der Regel 0 %
Bulgarische EOOD → bulgarische Holding0 %
Bulgarische EOOD → Privatperson5 %
Deutsche GmbH → bulgarische Holding26,375 %, Erstattung/Freistellung nur bei Erfüllung der Voraussetzungen
Österreichische GmbH → bulgarische Holdingnach österreichischem Recht, meist 0 % bei qualifizierter Beteiligung

Was Deutschland verlangt

Damit eine deutsche GmbH an eine bulgarische Holding ohne Kapitalertragsteuer ausschütten kann, braucht die Holding eine Beteiligung von mindestens 10 % über mindestens zwölf Monate und eine Freistellungsbescheinigung des Bundeszentralamts für Steuern. Zusätzlich prüft Deutschland, ob die Holding eigene Wirtschaftstätigkeit entfaltet. Was dafür nötig ist, erklärt Welche Substanz braucht eine Holding in Bulgarien?

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Umgekehrt meist einfacher

Schüttet eine bulgarische Tochter an eine deutsche Mutter-GmbH aus, fällt in Bulgarien regelmäßig keine Quellensteuer an, und in Deutschland sind 95 % der Dividende von der Körperschaftsteuer befreit. Diese Struktur erklärt Lohnt sich eine bulgarische Holding für meine deutsche GmbH?

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Die Steuerfreiheit in der bulgarischen Holding zeigt Sind Dividenden für eine bulgarische Holding steuerfrei?; das Abkommen zwischen beiden Ländern erklärt Was regelt das DBA Deutschland–Bulgarien?. Den Gesamtrahmen bietet der Leitfaden Holding in Bulgarien.

Häufige Rückfragen

Noch offen?

Muss die bulgarische Tochter Quellensteuer einbehalten, wenn sie an meine deutsche GmbH ausschüttet?
In der Regel nicht. Bulgarien befreit Dividenden an Kapitalgesellschaften aus der EU und dem EWR grundsätzlich von der Quellensteuer, solange keine missbräuchliche Gestaltung vorliegt.
Was passiert, wenn die Voraussetzungen in Deutschland nicht erfüllt sind?
Dann behält die deutsche Gesellschaft 25 % Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag ein. Eine teilweise Erstattung ist unter Umständen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen möglich.
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