R & D Steuer- und Finanzberatung BurgasR & DSteuer- & Unternehmensberatung
Holding & Struktur

Wie werden Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen in Bulgarien besteuert?

Zuletzt aktualisiert:

Verkauft eine bulgarische Gesellschaft Aktien, die an einem regulierten Markt in der EU oder im EWR gehandelt werden, ist der Gewinn von der Körperschaftsteuer befreit. Gewinne aus dem Verkauf nicht börsennotierter Anteile, etwa an einer GmbH oder EOOD, werden dagegen mit 10 % Körperschaftsteuer besteuert. Im EU-Vergleich ist das niedrig, aber anders als in Deutschland gibt es für nicht börsennotierte Beteiligungen keine weitgehende Steuerfreiheit auf Holdingebene.

Persönliche Beratung gewünscht? → Zum Kontaktformular

Börsennotiert EU/EWR
steuerfrei
Nicht börsennotiert
10 %
Ausschüttung an Privatperson
5 %
Gesamt bei Ausschüttung
ca. 14,5 %

Die Regeln im Überblick

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Verkauf durch die bulgarische HoldingKörperschaftsteuer
Aktien an regulierten Märkten in EU/EWRsteuerfrei
Anteile an nicht börsennotierten Gesellschaften (z. B. GmbH, EOOD)10 %
Verluste aus nicht börsennotierten Anteilengrundsätzlich mit Gewinnen verrechenbar

Rechenbeispiel Exit

Verkauft Ihre bulgarische Holding eine Tochter-EOOD mit 1.000.000 € Gewinn, fallen 100.000 € Körperschaftsteuer an. Schüttet die Holding den Rest an Sie als in Bulgarien ansässige Privatperson aus, kommen 5 % Dividendensteuer auf 900.000 € hinzu, also 45.000 €. Insgesamt bleiben 855.000 € — eine Belastung von 14,5 %.

Persönliche Beratung: Wir prüfen Ihren Fall kostenlos

Jede Situation ist anders — Wohnsitz, Geschäftsmodell, Kunden und Pläne entscheiden, ob und wie sich eine Struktur in Bulgarien für Sie lohnt. Unsere deutschsprachigen Spezialisten in der Region Burgas prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich und sagen Ihnen ehrlich, was für Sie sinnvoll ist.

[→ Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfragen](/fragen/holding-anteilsverkauf-veraeusserungsgewinne-bulgarien#kontaktformular) — Antwort auf Deutsch, in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.

  • Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Situation
  • Feste Ansprechpartner, alles auf Deutsch
  • Gründung, Buchhaltung, Behörden und Banken aus einer Hand
  • Ehrliche Antwort — auch wenn Bulgarien für Sie nicht passt

Vergleich mit Deutschland

Eine deutsche Holding-GmbH stellt Gewinne aus dem Verkauf von Kapitalgesellschaftsanteilen zu 95 % steuerfrei. Auf Holdingebene ist Deutschland hier also günstiger. Der Vorteil Bulgariens zeigt sich erst in der Gesamtbetrachtung mit der niedrigen Steuer auf Ausschüttungen und der laufenden Körperschaftsteuer von 10 % — und nur, wenn Sie in Bulgarien leben.

Vorsicht beim Wegzug mit Anteilen

Wer Anteile an einer deutschen Kapitalgesellschaft hält und nach Bulgarien zieht, kann der Wegzugsteuer unterliegen. Ein späterer Exit sollte deshalb vor dem Umzug geplant werden. Wie Dividenden in der Holding behandelt werden, zeigt Sind Dividenden für eine bulgarische Holding steuerfrei?; den Gesamtrahmen bietet der Leitfaden Holding in Bulgarien.

Häufige Rückfragen

Noch offen?

Ist der Verkauf einer bulgarischen EOOD durch meine Holding steuerfrei?
Nein. Der Gewinn aus dem Verkauf nicht börsennotierter Anteile wird bei der Holding mit 10 % Körperschaftsteuer besteuert.
Und wenn ich die Anteile privat verkaufe?
Als in Bulgarien ansässige Privatperson zahlen Sie auf Veräußerungsgewinne aus nicht börsennotierten Anteilen in der Regel 10 % Einkommensteuer. Gewinne aus börsennotierten Aktien an EU-Märkten sind steuerfrei.
Wie bekomme ich eine persönliche Beratung zu meiner Situation?
Schildern Sie uns Ihr Vorhaben über das Kontaktformular oder telefonisch unter +359 897 924533. Unsere deutschsprachigen Ansprechpartner melden sich in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung.
Kostenlose Ersteinschätzung

Ihre Frage direkt an unsere Kanzlei

Antwort auf Deutsch, in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder. Ihre Anfrage geht direkt an die Kanzlei und wird vertraulich behandelt.