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Firmengründung

Schützt eine bulgarische Firma vor Scheinselbstständigkeit?

Zuletzt aktualisiert:

Nein, nicht automatisch. Ob jemand scheinselbstständig ist, beurteilen deutsche Behörden nach der tatsächlichen Tätigkeit: Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Organisation des Kunden, feste Arbeitszeiten und ein einziger Auftraggeber sprechen für eine Beschäftigung — unabhängig davon, ob die Rechnung von einer bulgarischen Firma kommt. Wer eigene Kunden, eigene Arbeitsmittel und unternehmerische Freiheit hat, ist dagegen gut aufgestellt.

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Entscheidend
tatsächliche Tätigkeit
Risiko
ein Auftraggeber, Weisungen
Schutz
mehrere Kunden, eigene Organisation
Firmensitz allein
schützt nicht

Woran Behörden Scheinselbstständigkeit erkennen

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Spricht für BeschäftigungSpricht für Selbstständigkeit
fachliche Weisungen des Kundeneigene Entscheidung über das Wie
feste Arbeitszeiten, Teamtermine wie Angestelltefreie Zeiteinteilung
Arbeit überwiegend beim Kunden vor OrtArbeit an eigenem Ort
nur ein Auftraggeber über lange Zeitmehrere Auftraggeber
Arbeitsmittel vom Kundeneigene Hardware, Software, Lizenzen
kein unternehmerisches Risikoeigene Preise, Werbung, Haftung

Was eine bulgarische Firma ändert — und was nicht

Eine eigene EOOD bringt Struktur: Verträge zwischen Unternehmen, Rechnungen mit Reverse Charge, eigenes Personal. Arbeiten Sie aber faktisch wie ein Angestellter eines einzigen deutschen Kunden, kann die Tätigkeit trotzdem als Beschäftigung eingestuft werden — mit Folgen vor allem für Ihren Auftraggeber. Wie die Abrechnung korrekt läuft, zeigt Wie rechne ich IT-Leistungen an deutsche Kunden ab?

Persönliche Beratung: Wir prüfen Ihren Fall kostenlos

Jede Situation ist anders — Wohnsitz, Geschäftsmodell, Kunden und Pläne entscheiden, ob und wie sich eine Struktur in Bulgarien für Sie lohnt. Unsere deutschsprachigen Spezialisten in der Region Burgas prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich und sagen Ihnen ehrlich, was für Sie sinnvoll ist.

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So gestalten Sie Aufträge sauber

Bewährte Grundsätze für IT-Freelancer und Berater:

  • Werk- oder Projektverträge mit klar definiertem Ergebnis.
  • Mehrere Kunden, auch wenn einer überwiegt.
  • Eigene Arbeitsmittel und Arbeitsort in Bulgarien.
  • Keine Eingliederung in Organigramme und Urlaubspläne des Kunden.
  • Eigener Marktauftritt: Website, Angebote, Preise.
Häufige Rückfragen

Noch offen?

Wer trägt das Risiko bei Scheinselbstständigkeit?
In Deutschland vor allem der Auftraggeber, der Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen muss. Deshalb prüfen viele Kunden ihre Freelancer-Verträge genau.
Hilft es, wenn meine bulgarische Firma Mitarbeiter hat?
Ja. Eine Firma mit eigenem Personal und mehreren Kunden ist klar unternehmerisch tätig und wird kaum als Scheinselbstständigkeit eingestuft.
Wie bekomme ich eine persönliche Beratung zu meiner Situation?
Schildern Sie uns Ihr Vorhaben über das Kontaktformular oder telefonisch unter +359 897 924533. Unsere deutschsprachigen Ansprechpartner melden sich in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung.
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