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Firmengründung

Wie gründe ich eine IT-Firma in Bulgarien?

Zuletzt aktualisiert:

Eine IT-Firma gründen Sie in Bulgarien meist als EOOD mit einem weit gefassten Tätigkeitsgegenstand wie Softwareentwicklung, IT-Beratung und digitale Dienstleistungen. Nach der Eintragung im Handelsregister (3 bis 7 Arbeitstage) folgen Geschäftskonto und — für Kunden in anderen EU-Staaten — die Registrierung für eine USt-IdNr. Insgesamt ist die Firma meist nach ein bis drei Wochen arbeitsfähig.

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Rechtsform
EOOD
Eintragung
3–7 Arbeitstage
USt-IdNr. nötig für
EU-Kunden
Arbeitsfähig
1–3 Wochen

Der Ablauf

Der Weg entspricht der normalen Firmengründung in Bulgarien, mit einigen IT-spezifischen Punkten:

  • Tätigkeitsgegenstand breit formulieren: Software, IT-Beratung, Hosting, digitale Dienstleistungen.
  • Gesellschaftsvertrag und notariell beglaubigte Musterzeichnung.
  • Eintragung im Handelsregister und Vergabe der EIK.
  • Geschäftskonto eröffnen.
  • Registrierung für die Mehrwertsteuer bzw. USt-IdNr. für Leistungen an EU-Unternehmen.
  • Verträge, Rechnungsvorlagen und Buchhaltung einrichten.

Warum die USt-IdNr. so wichtig ist

Für IT-Leistungen an Unternehmen in Deutschland stellen Sie netto mit Reverse Charge in Rechnung. Das funktioniert nur mit einer gültigen bulgarischen USt-IdNr., die Ihre Kunden im VIES-System prüfen. Ohne Nummer müssten Sie bulgarische Umsatzsteuer berechnen. Mehr dazu unter Mehrwertsteuer in Bulgarien.

Persönliche Beratung: Wir prüfen Ihren Fall kostenlos

Jede Situation ist anders — Wohnsitz, Geschäftsmodell, Kunden und Pläne entscheiden, ob und wie sich eine Struktur in Bulgarien für Sie lohnt. Unsere deutschsprachigen Spezialisten in der Region Burgas prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich und sagen Ihnen ehrlich, was für Sie sinnvoll ist.

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Verträge mit Kunden

Achten Sie auf Werk- oder Dienstverträge mit klar beschriebenem Leistungsumfang, eigener Arbeitsorganisation und mehreren Auftraggebern. Das schützt vor dem Vorwurf der Scheinselbstständigkeit, der auch einen bulgarischen Firmensitz nicht verschont. Freelancer-Besonderheiten erklärt Lohnt sich Bulgarien für IT-Freelancer und Berater?

Nach der Gründung

Ab dem ersten Tag ist die Firma buchführungspflichtig. Monatliche Meldungen, Jahresabschluss und Lohnabrechnung übernehmen wir auf Deutsch. Den Gesamtüberblick bietet der Leitfaden IT-Firma in Bulgarien.

Häufige Rückfragen

Noch offen?

Brauche ich eine besondere Lizenz für eine IT-Firma?
Für Softwareentwicklung und IT-Beratung nein. Lizenzen sind nur in regulierten Bereichen nötig, etwa bei Zahlungsdiensten oder Finanzdienstleistungen.
Kann ich die IT-Firma allein führen?
Ja. Als EU-Bürger können Sie alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer EOOD sein.
Wie bekomme ich eine persönliche Beratung zu meiner Situation?
Schildern Sie uns Ihr Vorhaben über das Kontaktformular oder telefonisch unter +359 897 924533. Unsere deutschsprachigen Ansprechpartner melden sich in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung.
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