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Firmengründung

Was steht im Gesellschaftsvertrag einer EOOD?

Zuletzt aktualisiert:

Bei einer EOOD heißt der Gesellschaftsvertrag Gründungsurkunde, weil es nur einen Gesellschafter gibt. Sie enthält Firmenname, Sitz und Anschrift, Tätigkeitsgegenstand, Dauer, Stammkapital und Einlage, Geschäftsführung und Vertretung sowie Regeln zur Gewinnverwendung. Seit 2026 wird das Kapital in Euro angegeben; das Mindestkapital beträgt 1 €.

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Bezeichnung
Gründungsurkunde
Kapital
in Euro, mind. 1 €
Sprache
Bulgarisch (mit Übersetzung)
Änderung
Eintragung im Register

Die Pflichtinhalte

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

InhaltHinweis
Firmennamemit Zusatz EOOD
Sitz und Geschäftsanschriftin Bulgarien
Tätigkeitsgegenstandbreit formulieren, aber zutreffend
Dauerin der Regel unbefristet
Stammkapital und Einlagein Euro, mindestens 1 €
GeschäftsführungPerson(en) und Vertretungsbefugnis
GewinnverwendungAusschüttung und Rücklagen

Sinnvolle Zusatzregeln

Für deutsche Gründer lohnen sich oft zusätzliche Regelungen:

  • Grenzen der Geschäftsführerbefugnis für wichtige Geschäfte.
  • Regelung zur Bestellung eines weiteren Geschäftsführers.
  • Klauseln für den Fall der Aufnahme weiterer Gesellschafter.
  • Regeln für den Erbfall.

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Jede Situation ist anders — Wohnsitz, Geschäftsmodell, Kunden und Pläne entscheiden, ob und wie sich eine Struktur in Bulgarien für Sie lohnt. Unsere deutschsprachigen Spezialisten in der Region Burgas prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich und sagen Ihnen ehrlich, was für Sie sinnvoll ist.

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Sprache und Beglaubigung

Die Gründungsurkunde wird auf Bulgarisch eingereicht; wir stellen eine deutsche Fassung zur Verfügung. Je nach Konstellation werden Unterschriften notariell beglaubigt. Wer nicht anreisen kann, gründet per Vollmacht — siehe Kann ich eine Firma in Bulgarien per Vollmacht gründen?

Weiterlesen

Den Gründungsablauf zeigt Wie gründe ich eine Firma in Bulgarien?, den Unterschied zur OOD EOOD oder OOD. Wie bestehende Gesellschaften ihr Kapital auf Euro umstellen, erklärt Hat Bulgarien den Euro eingeführt?. Den Gesamtrahmen bietet der Leitfaden Firmengründung.

Häufige Rückfragen

Noch offen?

Kann ich den Tätigkeitsgegenstand später ändern?
Ja. Die Änderung wird beschlossen und im Handelsregister eingetragen. Ein von Anfang an breit formulierter Gegenstand spart spätere Änderungen.
Muss die Gründungsurkunde ins Deutsche übersetzt werden?
Für das bulgarische Register nicht. Für deutsche Banken, Behörden oder Ihre eigenen Unterlagen ist eine deutsche Fassung aber sinnvoll.
Wie bekomme ich eine persönliche Beratung zu meiner Situation?
Schildern Sie uns Ihr Vorhaben über das Kontaktformular oder telefonisch unter +359 897 924533. Unsere deutschsprachigen Ansprechpartner melden sich in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung.
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