Wie wähle und prüfe ich einen Firmennamen in Bulgarien?
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Den Firmennamen prüfen Sie vor der Gründung im bulgarischen Handelsregister auf Verfügbarkeit und reservieren ihn bei Bedarf für drei Monate. Der Name wird im Register in kyrillischer Schrift geführt; zusätzlich kann eine Schreibweise in lateinischen Buchstaben eingetragen werden. Der Rechtsformzusatz, etwa EOOD, ist Pflicht, und der Name darf keine fremden Marken oder irreführenden Begriffe verwenden.
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Regeln für den Namen
Diese Punkte sollten Sie vor der Wahl beachten:
- Der Name muss sich von bereits eingetragenen Firmen unterscheiden.
- Der Rechtsformzusatz (EOOD, OOD, AD) ist Pflicht.
- Keine irreführenden Angaben zu Tätigkeit oder Größe.
- Keine geschützten Marken Dritter.
- Fantasienamen und Namen in Fremdsprachen sind möglich.
Kyrillisch und Lateinisch
Im Register wird der Name in bulgarischer, also kyrillischer Schrift geführt. Daneben kann eine Schreibweise in lateinischen Buchstaben eingetragen werden, die Sie im Auslandsgeschäft, auf der Website und auf Rechnungen verwenden. Achten Sie darauf, dass beide Schreibweisen zusammenpassen und in Verträgen einheitlich verwendet werden.
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Name und Marke
Die Eintragung im Handelsregister schützt den Namen nicht als Marke. Wer unter dem Namen Produkte oder Dienstleistungen in der EU vertreibt, sollte eine Markenrecherche und gegebenenfalls eine Markenanmeldung einplanen.
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Den gesamten Gründungsablauf zeigt Wie gründe ich eine Firma in Bulgarien?; die Wahl der Rechtsform EOOD oder OOD. Den Gesamtrahmen bietet der Leitfaden Firmengründung.
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